Leitlinien für die Förderung von Projekten

Das Kuratorium hat Empfehlungen entwickelt, die in Form von „Leitthemen“ als Maßstab für die Beurteilung von Projekten angelegt werden in den Förderbereichen „Schule und Kind“und „Ausbildung / Hochschule / Weiterbildung“ bei der „Studienförderung“.

Förderbereich „Schule und Kind“

  1. Leitlinie Inklusion
  2. „Inklusion“ ist das Recht auf Teilhabe aller Kinder am Leben und Lernen in der Schule auf der Grundlage der Chancengleichheit und ohne jede Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Inklusion zielt auf eine Veränderung des Bildungswesens und der Gesellschaft. Unterstützung finden Projekte, die das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung fördern, sowie Initiativen, die ein „inklusives Bildungssystem“ im Sinne der Staatenverpflichtungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention anstreben.

  3. Leitlinie freies und pluralistisches Bildungswesen
  4. Die Frage des Übergangs von wissenschaftlichen Einsichten in politisches Handeln im internationalen Maßstab ist eine besondere Aufgabe von großer Bedeutung. Deshalb ist die Beobachtung von politischen Trends und der Verwaltungspraxis auf nationaler und europäischer Ebene von besonderer Dringlichkeit. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationen.

  5. Leitlinie Bildungsgerechtigkeit – Zugang zu Bildung
  6. Um Bildungsgerechtigkeit herzustellen und Kindern in benachteiligten Lebenslagen gerechte Bildungschancen und gesellschaftliche Teilhabe zu sichern, ist ihre frühe, möglichst durchgängig angelegte Förderung und ganzheitliche Bildung unerlässlich. Als förderungswürdig gelten Projekte der kindlichen Frühförderung und Prävention.

  7. Leitlinie innovative Pädagogik
  8. Förderung und Beratung von Projekten, die in unterschiedlichen Schulformen erneuernde und originelle Ansätze zur Veränderung der Lernbedingungen zum Ziel haben.

Förderbereich „Ausbildung / Hochschule / Weiterbildung“

  1. Leitlinie Förderung nichtstaatlicher Ausbildungseinrichtungen
  2. Förderung von nichtstaatlichen Ausbildungs- und Studienstätten für Eurythmie, Musik, Schauspiel, Sprache und Bildende Künste, vorwiegend solche, die auf anthroposophischer Basis arbeiten.

  3. Leitlinie Förderung der Entwicklung alternativer Studiengänge und Studienmodelle
  4. Ausbildungen und Studiengängen, die der studentischen Initiative und Selbstentwicklung Raum geben. Für Lehrerausbildungen geht es um Selbstreflexion und Begegnungsfähigkeit und die Frage, wie man vom Wissen zum Können kommt. „action research“ ist hier ein wichtiger Bestandteil. Wichtig sind auch neue und nachhaltige Modelle zur Finanzierung, bei denen die Studierenden die Verantwortung übernehmen.

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